Wild im Nationalpark
Im Nationalpark gilt das Steiermärkische Jagdgesetz (1986 i.d.g.F.). Als „Wild“ werden alle Tierarten definiert, die unter das Jagdgesetz fallen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Arten regulär bejagt werden. Im Gegenteil: Es wird Rücksicht auf den Prozessschutz genommen.
Schalenwild im Nationalpark
Im Nationalparkgebiet kommen folgende Paarhufer (Schalenträger) vor:
- Rotwild, Hirsche
- Rehwild, Rehe
- Gamswild, Gämse
- Muffelwild, Mufflon
- Steinwild, Steinböcke
- Schwarzwild, Wildschweine
Die häufigen Arten Rotwild, Rehwild und Gamswild (sporadisch Muffelwild und Schwarzwild) werden im Rahmen des Schalenwildmanagements unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und des Tierschutzes erlegt. Details dazu finden sich im „Managementplan Schalenwild“.
Weiteres Haarwild im Nationalpark
Die vorkommenden Arten Feld- und Schneehase, Murmel, Rotfuchs und Marderartige werden im Nationalpark nicht bejagt. Es besteht derzeit kein Bedarf diese Arten zu managen. Aufmerksamkeit wird jedoch dem Fischotter, den Murmeltieren und den Schneehasen gewidmet, um Bedrohungen deren Bestände frühzeitig erkennen zu können.
Federwild im Nationalpark
Ebenso wird kein Federwild geschossen. Enten, Greifvögel und Eulen und andere Vogelarten genießen den Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und werden im Rahmen eines Monitorings in ihrer Bestandesentwicklung beobachtet. Den Raufußhühnern (Auerhahn, Birkhahn, Schneehuhn, Haselhuhn) gilt im Rahmen des Managements besondere Aufmerksamkeit. Für diese störungssensiblen Arten werden Besucherlenkungs-Maßnahmen ergriffen, um ihren Bestand nicht zu gefährden.