Leuchtabend
Von: | 22.06.2018 bis 22.06.2018 |
Zeit: | 20:00 bis 22:30 Im Kalender speichern |
Treffpunkt: | Nationalpark Pavillon, Gstatterboden |
Email: | info@nationalpark.co.at |
Phone: |
+43 3613 21160-20 |
Kategorien: | Geführte Tour , Exkursion |
Leitung: | Gernot Kunz |
Anmeldung bis: | 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn |
Kosten: | € 15,- |
Bitte beachten: | Festes Schuhwerk und wetterfeste Bekleidung notwendig |
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Insekten der Nacht
Im Nationalpark Gesäuse werden Erhebungen von wirbellosen Tieren stark gefördert. Aus diesem Grund sind bereits weit über 4.000 Wirbellose für den Nationalpark bekannt, davon über 1.100 Arten von Nachtfaltern. Ein großer Teil dieser Arten wurden bisher nur mit Hilfe des UV-Lichtfangs nachgewiesen. Und wie das funktioniert, sehen wir an diesem Abend.
Leitung: Gernot Kunz
Treffpunkt: 20:00 Uhr, Nationalpark Pavillon (Gstatterboden)
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Kosten pro Teilnehmer/in: € 15,-
Ausrüstung: Festes Schuhwerk und wetterfeste Bekleidung notwendig; Getränk und Jause nach eigenem Bedarf
Anmeldung: Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn!
Anmelde- u. Teilnahmerichtlinien: Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am 1. Kurstag kann der Teilnehmerplatz an eine/-n weitere/-n Interessenten/-in vergeben werden. Die Anmeldefrist endet, wenn nicht anders ausgewiesen, sieben Tage vor der Veranstaltung. Anmelde- und Kontaktdaten werden vom Nationalpark Gesäuse und von der Naturpark Akademie Steiermark archiviert und für interne Auswertungen herangezogen.
Zahlungsbedingungen: Die Kurs- bzw. Teilnahmegebühr ist spätestens bei Veranstaltungsbeginn fällig.
Stornogebühr: Bei Stornierung bis zum Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr verrechnet. Bei Abmeldung nach der genannten Frist verrechnen wir eine Stornogebühr von 50%. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines/-r Ersatzteilnehmers/-in entfällt die Stornogebühr.
Organisatorische Änderungen: Wir behalten uns organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren werden die vorab entrichteten Teilnahmegebühren refundiert. Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch die Naturpark Akademie Steiermark bzw. Nationalpark Gesäuse GmbH oder eine Person, für die die Naturpark Akademie Steiermark bzw. Nationalpark Gesäuse GmbH einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Das sachlich zuständige Gericht in Liezen.
Dateien
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