Nationalpark Gesäuse | Steiermark - Österreich Nationalpark Gesäuse | Steiermark - Österreich
AKTIVITÄTEN > Veranstaltungen  
Druckeroptimierte Version

Aktivitäten

Herzlich Willkommen!

Der Nationalpark Gesäuse möchte Sie herzlich einladen, die Geheimnise der Natur zu erleben und in dieser grandiosen Landschaft Ruhe und Erholung zu finden.

Damit ein reibungsloses Miteinander zwischen den Gästen und der unter Schutz gestellten Natur möglich ist, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten und einzuhalten:

 
  • Bitte hinterlassen Sie keine Abfälle in dieser atemberaubenden Naturlandschaft. Die nächsten Gäste sowie Fauna und Flora werden es Ihnen danken.
Nationalparkregel 1

  • Bitte vermeiden sie jede Lärmentwicklung. Wir möchten erholungssuchenden Menschen und unseren Wildtieren ein Höchstmaß an Ruhe und Lebensqualität bieten.
Nationalparkregel 2

  • Vermeiden Sie jede Beunruhigung oder Zerstörung von Lebensräumen, Nist- und Brutplätzen. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Nationalparks ist die Sicherung der durch den Menschen immer mehr beeinträchtigten Lebensräume von gefährdeten Tieren und Pflanzen.
Nationalparkregel 3

  • Die Entnahme von jeglichen Naturmaterialien wie Blumen, Sträucher, Mineralien und Versteinerungen ist untersagt. Bitte bringen Sie das sensible Gleichgewicht der Natur nicht durcheinander und gönnen Sie auch Ihren Mitmenschen den Anblick einer unbeschadeten Natur mit großer Artenvielfalt.
Nationalparkregel 4

  • Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen. "Abschneider" führen zu erhöhter Erosion und zerstören somit die Landschaft.
Nationalparkregel 5

  • Vermeiden Sie das Betreten der Feuchtgebiete sowie der Schotterbänke entlang von Flüssen und Bächen. Diese sensiblen Lebensräume sind unter anderem wichtige Brutgebiete für gefährdete Vogelarten, wie beispielsweise den Flussuferläufer.
Nationalparkregel 6

  • Das Befahren von Forstwegen mit Fahrrädern ist auf der Mountainbikeroute "Hochscheibenalm" gestattet und erwünscht. Verzichten Sie bitte im gesamten übrigen Gebiet des Nationalparks abseits der öffentlichen Straßen auf das Fahrrad, um das Wild nicht zu beunruhigen und Wanderer nicht zu gefährden.
Nationalparkregel 7

  • Wie in allen Wäldern Österreichs ist das Entzünden von Feuer aus Gründen der Sicherheit untersagt.
Nationalparkregel 8

  • Das Lagern und Zelten sowie das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen ist nicht erlaubt. Benutzen Sie bitte den Zeltplatz an der westlichen Ortseinfahrt von Gstatterboden.
Nationalparkregel 9

  • Der Betrieb von motorisierten Fahrzeugen abseits der öffentlichen Straßen ist untersagt. Stellen Sie Ihr Fahrzeug an den ausgewiesenen Parkplätzen ab. Benutzen Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel zur An- und Abreise.
Nationalparkregel 10

  • Der Betrieb von Motorbooten ist in sämtlichen Gewässern des Nationalparks nicht gestattet.
Nationalparkregel 11

Vielen Dank!

Durch Ihre Mitarbeit helfen Sie uns, das Gesäuse als einzigartigen Natur- und Kulturraum auch für die nächsten Generationen zu sichern.

Karikaturen: Alfred Brötz