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2. IUCN - Kriterien
Der Nationalpark Gesäuse ist laut IUCN der Kategorie II zuzuordnen. Die almwirtschaftlich genutzten Flächen liegen dabei in der Bewahrungszone. In der Bewahrungszone ist die Weiterführung der derzeitige Form der Almbewirtschaftung möglich bei der gleichzeitigen Wahrung der Schutzziele nach den Richtlinien der IUCN.
3. Abgeltungsrichtlinien
3.1 Rechtliche Grundlagen
Entsprechend dem Gesetz vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse (Nationalparkgesetz Gesäuse, Stmk. NPG), LGBl. Nr. 61/2002 erfolgt eine Einbeziehung von Almen in den Nationalpark ausschließlich im Weg des Vertragsnaturschutzes. Um die Erhaltung der naturnahen Kulturlandschaft durch zeitgemäße Bewirtschaftung zu erhalten und zu fördern (§ 2 Abs 1 Z 3 NPG), werden Almen auf Antrag des Grundbesitzers und unter Zustimmung des Rechtsinhabers grundsätzlich in der Bewahrungszone des Nationalparks aufgenommen.
3.2 Grundvoraussetzungen
Im Nationalpark Gesäuse gelten alle landesweit gültigen agrarischen Rechtsnormen. Weiters sind auf den Almflächen des Nationalparks die Bestimmungen im Sinn der EU-Bioverordnung und der EU-Agrarumweltverordnung einzuhalten.
Darüber hinausgehende Maßnahmen werden wie folgt abgegolten:
3.3 Zusammensetzung der Almpauschale
Das Abgeltung der zusätzlichen Leistungen und Duldungsverpflichtungen der Almbewirtschafter (Eingeforstete wie auch Pachtalmen) erfolgt als flächenbezogene Pauschalabgeltung (Almpauschale) in der Höhe von
€ 70 / ha Reinweide € 10 / ha Waldweide (20-80% Überschirmung)
Diese Beträge verstehen sich inkl. aller Steuern und Abgaben und sind nach Maßgabe eines auf die spezifischen Almen abgestimmten Nutzungsvertrages auszubezahlen.
Die Almpauschale begründet sich alternativ aus einem der folgenden beiden Sachverhalte:
I. Verzicht auf die Ausübung des Weiderechtes Duldungsverpflichtung: Auf die Ausübung eines gesetzlich oder vertraglich zustehenden Weiderechtes wird zugunsten des ungestörten Ablaufs natürlicher Prozesse verzichtet.
II. Pauschale für Nutzungsvereinbarungen Leistungen und Unterlassungen betreffend eine ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung im Sinn der Kriterien der IUCN für ein Schutzgebiet der Kategorie II - Nationalpark.
Diese Nutzungspauschale setzt sich wie folgt zusammen:
2a) Bewirtschaftungserschwernisse aufgrund erhöhter Besucherfrequenz
Duldung von Themenwegen, Informationseinrichtungen, Besucher-Leitreinrichtungen (Markierungen, u.ä.); Abgeltung für verstärkte Trittschäden, erhöhtes Erosionsrisiko, erhöhten Betreuungsaufwand für Weidetiere, Beeinträchtigungen durch Beunruhigung der Weidetiere, Steigerung des Haftungsrisikos aus der Tierhalterhaftung, allfällige einvernehmlich festzulegende Wegverlegungen im Rahmen des Besuchermanagements.
2b) Leistungen im Rahmen des Besuchermanagements
Aktive Mitarbeit an der Besucherbetreuung im Nationalpark (Auskunftserteilung in Nationalparkfragen durch Almpersonal, etc.), Auflage von Nationalparkinformationen in den Almgebäuden.
2c) Bewirtschaftungserschwernisse und Leistungen aufgrund wissenschaftlicher Arbeiten im Almgebiet
Duldung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Zweck der Forschung und des Monitorings: z.B. Entnahme von Boden-, Wasser- und Pflanzenproben, Anbringen wissenschaftlicher Messeinrichtungen, Befahren von Almflächen im erforderlichen Ausmaß. Auskunftserteilung an wissenschaftliches Personal im Auftrag der Nationalparkverwaltung.
2d) Weidemanagement und Weidepflegemaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität der Almflächen
Zum Beispiel durch:Weidefreistellung durch bestehende Auszäunung ökologisch wertvoller Flächen, Koppelung - Weideunterteilung zur Vermeidung punktueller Überbestoßung, Einhaltung einer nachhaltig verträglichen Höchstbestoßungszahl. Durchführung erforderlicher Meliorationen und sonstiger Weidepflegemaßnahmen auf ökologisch angepasste Weise.
2e) Einschränkung der Verfügungsfreiheit
Dies bedeutet langjährige Bindung an den Nationalparkplan.
2f) Spezifische Leistungen aus Gründen des Tierschutzes und Leistungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes
Bekämpfung von Tierkrankheiten nach biologischen Grundsätzen, Verzicht auf die Lagerung von Siloballen im Freien (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes).
2g) Anreizfaktor
Zur Förderung des frühzeitigen Interesses der Almbewirtschafter, am Nationalpark von Anbeginn aktiv mitzuarbeiten. Dieser Anteil an der Pauschale ("Pionierprämie") ist degressiv und fällt für bis zum Stichtag 1.9.2002 unterzeichnete Nutzungsvereinbarungen in voller Höhe über die volle Laufzeit an, für in den ersten beiden Jahren des Nationalparks allenfalls abgeschlossene Nutzungsvereinbarungen in verminderter Höhe und entfällt ab dem 3. Jahr zur Gänze.
3.4 Zusätzliche Maßnahmen
Diese Maßnahmen sind Teil der derzeitigen Almbewirtschaftung. Dazu zählen die bestimmte Ausführung von Zäunen, der Verzicht auf Weideformen wie Waldweide, das Auftreiben von lokalen Rassen, Weide- und Düngeverzicht, Errichtung von Holzbrunnentrögen bzw. Holzdachrinnen, Errichtung von Holzdächern und Schindeldächern sowie Zäunungen aus Holz usw.
4. Almen und Ausstattung
Um die ortstypische Form der Almen zu erhalten, ist die Erhaltung der derzeit vorhandenen Almbewirtschaftungsformen wie Milchviehalmen, Galtviehalmen und gemischten Almen anzustreben. Das dazu notwendige Personal ist zu schulen und auch mittels Verträgen in ein längerfristiges Arbeitsverhältnis aufzunehmen.
Die Einbindung des Almpersonals für die Forschungsaufgaben des Nationalparks ist wichtig. Gemeinsam soll die wissenschaftliche Beratung und Dokumentation nationalparkrelevanter und ökologischer Fragen bearbeitet werden.
Zu dieser Kategorie zählt das Abzäunen von Biotopflächen, die Besucherlenkung und Besucherbetreuung. Die Besucherlenkung und -betreuung soll vom Almpersonal gemeinsam mit den Fachleuten des Nationalparks durchgeführt werden. Die Schaffung einer Bewusstseinsbildung für den Naturschutz, Tourismus und die Almbewirtschaftung ist dabei das Ziel. Eine Zusammenarbeit mit dem Tourismusbereich ist erwünscht.
Im Folgenden werden die einzelnen Almen im Detail beschrieben: Alle Pacht- und Servitutsalmen befinden sich im Eigentum des Landes Steiermark (Verwalter: Steiermärkische Landesforste, Forstverwaltung Admont)
Zu Beginn eine Übersichtskarte über alle Almen im Nationalpark:
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