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Managementplan Almwirtschaft
Nationalpark Gesäuse

1. Grundsätze

Das wesentlichste Ziel des Managementplanes ist der Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Artenreichtums durch eine ökologische Bewirtschaftung sowie die Bewahrung der traditionellen Almwirtschaft. Dazu gehört ein vernünftiges Miteinander einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung mit einem Naturraummanagement.

Die Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung werden berücksichtigt - einschließlich der Nutzung bestehender Ressourcen zur Deckung ihres Lebensbedarfes - mit der Maßgabe, dass dies keinerlei nachteilige Auswirkungen auf andere Managementziele hat. Genau diese Vorgabe wird im Managementplan Almwirtschaft aufgenommen.

Die zeitgemäße Almbewirtschaftung unterstützt durch die Sicherung der Artenausstattung und Erhalt der genetischen Vielfalt ein wesentliches Managementziel mit der Priorität 1.

Almbewirtschaftung in der Bewahrungszone
Almbewirtschaftung in der Bewahrungszone

2. IUCN - Kriterien

Der Nationalpark Gesäuse ist laut IUCN der Kategorie II zuzuordnen. Die almwirtschaftlich genutzten Flächen liegen dabei in der Bewahrungszone. In der Bewahrungszone ist die Weiterführung der derzeitige Form der Almbewirtschaftung möglich bei der gleichzeitigen Wahrung der Schutzziele nach den Richtlinien der IUCN.

3. Abgeltungsrichtlinien

3.1 Rechtliche Grundlagen

Entsprechend dem Gesetz vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse (Nationalparkgesetz Gesäuse, Stmk. NPG), LGBl. Nr. 61/2002 erfolgt eine Einbeziehung von Almen in den Nationalpark ausschließlich im Weg des Vertragsnaturschutzes. Um die Erhaltung der naturnahen Kulturlandschaft durch zeitgemäße Bewirtschaftung zu erhalten und zu fördern (§ 2 Abs 1 Z 3 NPG), werden Almen auf Antrag des Grundbesitzers und unter Zustimmung des Rechtsinhabers grundsätzlich in der Bewahrungszone des Nationalparks aufgenommen.

3.2 Grundvoraussetzungen

Im Nationalpark Gesäuse gelten alle landesweit gültigen agrarischen Rechtsnormen.
Weiters sind auf den Almflächen des Nationalparks die Bestimmungen im Sinn der EU-Bioverordnung und der EU-Agrarumweltverordnung einzuhalten.

Darüber hinausgehende Maßnahmen werden wie folgt abgegolten:

3.3 Zusammensetzung der Almpauschale

Das Abgeltung der zusätzlichen Leistungen und Duldungsverpflichtungen der Almbewirtschafter (Eingeforstete wie auch Pachtalmen) erfolgt als flächenbezogene Pauschalabgeltung (Almpauschale) in der Höhe von

€ 70 / ha Reinweide
€ 10 / ha Waldweide (20-80% Überschirmung)

Diese Beträge verstehen sich inkl. aller Steuern und Abgaben und sind nach Maßgabe eines auf die spezifischen Almen abgestimmten Nutzungsvertrages auszubezahlen.

Die Almpauschale begründet sich alternativ aus einem der folgenden beiden Sachverhalte:

I. Verzicht auf die Ausübung des Weiderechtes
Duldungsverpflichtung: Auf die Ausübung eines gesetzlich oder vertraglich zustehenden Weiderechtes wird zugunsten des ungestörten Ablaufs natürlicher Prozesse verzichtet.

II. Pauschale für Nutzungsvereinbarungen
Leistungen und Unterlassungen betreffend eine ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung im Sinn der Kriterien der IUCN für ein Schutzgebiet der Kategorie II - Nationalpark.

Diese Nutzungspauschale setzt sich wie folgt zusammen:

2a) Bewirtschaftungserschwernisse aufgrund erhöhter Besucherfrequenz

Duldung von Themenwegen, Informationseinrichtungen, Besucher-Leitreinrichtungen (Markierungen, u.ä.); Abgeltung für verstärkte Trittschäden, erhöhtes Erosionsrisiko, erhöhten Betreuungsaufwand für Weidetiere, Beeinträchtigungen durch Beunruhigung der Weidetiere, Steigerung des Haftungsrisikos aus der Tierhalterhaftung, allfällige einvernehmlich festzulegende Wegverlegungen im Rahmen des Besuchermanagements.

2b) Leistungen im Rahmen des Besuchermanagements

Aktive Mitarbeit an der Besucherbetreuung im Nationalpark (Auskunftserteilung in Nationalparkfragen durch Almpersonal, etc.), Auflage von Nationalparkinformationen in den Almgebäuden.

2c) Bewirtschaftungserschwernisse und Leistungen aufgrund wissenschaftlicher Arbeiten im Almgebiet

Duldung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Zweck der Forschung und des Monitorings: z.B. Entnahme von Boden-, Wasser- und Pflanzenproben, Anbringen wissenschaftlicher Messeinrichtungen, Befahren von Almflächen im erforderlichen Ausmaß.
Auskunftserteilung an wissenschaftliches Personal im Auftrag der Nationalparkverwaltung.

2d) Weidemanagement und Weidepflegemaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität der Almflächen

Zum Beispiel durch:Weidefreistellung durch bestehende Auszäunung ökologisch wertvoller Flächen, Koppelung - Weideunterteilung zur Vermeidung punktueller Überbestoßung, Einhaltung einer nachhaltig verträglichen Höchstbestoßungszahl. Durchführung erforderlicher Meliorationen und sonstiger Weidepflegemaßnahmen auf ökologisch angepasste Weise.

2e) Einschränkung der Verfügungsfreiheit

Dies bedeutet langjährige Bindung an den Nationalparkplan.

2f) Spezifische Leistungen aus Gründen des Tierschutzes und Leistungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes

Bekämpfung von Tierkrankheiten nach biologischen Grundsätzen, Verzicht auf die Lagerung von Siloballen im Freien (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes).

2g) Anreizfaktor

Zur Förderung des frühzeitigen Interesses der Almbewirtschafter, am Nationalpark von Anbeginn aktiv mitzuarbeiten. Dieser Anteil an der Pauschale ("Pionierprämie") ist degressiv und fällt für bis zum Stichtag 1.9.2002 unterzeichnete Nutzungsvereinbarungen in voller Höhe über die volle Laufzeit an, für in den ersten beiden Jahren des Nationalparks allenfalls abgeschlossene Nutzungsvereinbarungen in verminderter Höhe und entfällt ab dem 3. Jahr zur Gänze.

3.4 Zusätzliche Maßnahmen

Diese Maßnahmen sind Teil der derzeitigen Almbewirtschaftung. Dazu zählen die bestimmte Ausführung von Zäunen, der Verzicht auf Weideformen wie Waldweide, das Auftreiben von lokalen Rassen, Weide- und Düngeverzicht, Errichtung von Holzbrunnentrögen bzw. Holzdachrinnen, Errichtung von Holzdächern und Schindeldächern sowie Zäunungen aus Holz usw.

4. Almen und Ausstattung

Um die ortstypische Form der Almen zu erhalten, ist die Erhaltung der derzeit vorhandenen Almbewirtschaftungsformen wie Milchviehalmen, Galtviehalmen und gemischten Almen anzustreben. Das dazu notwendige Personal ist zu schulen und auch mittels Verträgen in ein längerfristiges Arbeitsverhältnis aufzunehmen.

Die Einbindung des Almpersonals für die Forschungsaufgaben des Nationalparks ist wichtig. Gemeinsam soll die wissenschaftliche Beratung und Dokumentation nationalparkrelevanter und ökologischer Fragen bearbeitet werden.

Zu dieser Kategorie zählt das Abzäunen von Biotopflächen, die Besucherlenkung und Besucherbetreuung. Die Besucherlenkung und -betreuung soll vom Almpersonal gemeinsam mit den Fachleuten des Nationalparks durchgeführt werden. Die Schaffung einer Bewusstseinsbildung für den Naturschutz, Tourismus und die Almbewirtschaftung ist dabei das Ziel. Eine Zusammenarbeit mit dem Tourismusbereich ist erwünscht.

Im Folgenden werden die einzelnen Almen im Detail beschrieben:
Alle Pacht- und Servitutsalmen befinden sich im Eigentum des Landes Steiermark (Verwalter: Steiermärkische Landesforste, Forstverwaltung Admont)

Zu Beginn eine Übersichtskarte über alle Almen im Nationalpark:

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4.1 Pachtalmen

Haselkaralm
Diese Alm liegt im südlichen Bereich des Nationalparks und hat eine Größe von etwa 90 ha. Auf der Haselkaralm wird das Vieh von einem Halter ständig betreut und es ist die einzige Nationalparkalm, wo noch Milchwirtschaft betrieben wird, d.h. die Kühe werden auf der Alm gemolken und die Milch wird vor Ort verarbeitet und Käse sowie Butter und sonstige Almprodukte erzeugt.

Hintergoferalm
Die Hintergoferalm ist flächenmäßig sehr klein und hat ein Gesamtausmaß von rund 11 ha, wobei es sich großteils um Waldweide handelt. Daher ist diese Alm auch nur mit Jungvieh bestoßen. Die Bewirtschaftung erfolgt vom Heimhof aus, es ist kein Halter auf der Alm.

Scheucheggalm
Die Scheucheggalm liegt an der östlichen Nationalparkgrenze am Fuße des Lugauers und hat ein Flächenausmaß von etwa 68 ha.
Die Bewirtschaftung erfolgt vom Heimhof aus und das Vieh weidet von Anfang Juni bis etwa Mitte September auf der Alm.

Sulzkaralm
Die Sulzkaralm liegt im Herzen des Nationalparks Gesäuse und hat eine Gesamtgröße von etwa 180 ha. Ein Halter betreut die ca. 100 Stück Vieh, wobei Mutterkühe, Galtvieh und Pferde auf der Alm weiden. Auf dem Sulzkar wurden umfangreiche Studien durchgeführt, unter anderem auch Quellwasseruntersuchungen und Almgeschichtsforschungen. Ebenso wurde ein umfangreicher Almbewirtschaftungsolan erarbeitet.

Almhütte auf der Haselkaralm
Almhütte auf der Haselkaralm
Sulzkaralm mit Weidevieh
Sulzkaralm mit Weidevieh

4.2 Servitutsalmen

Hochscheibenalm
Die Hochscheibenalm liegt am Fuße des Tamischbachturms und weist eine Größe von etwa 95 ha auf. Die Alm wird nicht ständig von einem Halter beaufsichtigt.

Kölblalm
Die Kölblalm liegt auf der Johnsbacher Sonnseite und hat ein Flächenausmaß von etwa 60 ha. Die Almfläche ist großteils sehr unzugänglich und für das Vieh nur sehr schwer erreichbar.

Hochscheibenalm mit Blick auf den Lugauer
Hochscheibenalm mit Blick auf den Lugauer

4.3 Eigentumsalmen

Kölblalm
Direkt an die gleichnamige Servitutsalm grenzt die Eigentumsalm Kölbl, diese hat eine Fläche von ungefähr 21 ha und beide Almen werden gemeinsam von einem Halter bewirtschaftet.

Ebneralm
Die Ebneralm liegt am südlichen Rand und ist die kleinste Alm im Nationalpark und besteht nur aus Waldweide. Aufgetrieben wird ausschließlich Jungvieh.

Kölblalm mit Almhütte im Hintergrund
Kölblalm mit Almhütte im Hintergrund

Die genauen Abgeltungsrichtlinien für die nachhaltige Almwirtschaft, Maßnahmen und einzelne Details der Nutzungsvereinbarung der verschiedenen Almen sind in den jeweiligen Verträgen genau definiert.