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September 2010: 12 neue Nationalpark-Organe im Einsatz

Anfang September 2010 wurden zwölf neue Nationalpark Organe nach einer intensiven rechtlichen Einschulung und einer Exkursion zu relevanten Punkten im Nationalpark Gesäuse als Steiermärkische Nationalpark Organe vereidigt.

Gemeinsam mit den „altgedienten“ und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen werden auch diese engagierten Naturschützerinnen und Naturschützer ab sofort im Nationalpark unterwegs sein, und durch Bewusstseinsbildung und Information einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz zu leisten.

Wir heißen die „neuen“ Organe – Ranger, Förster der Steiermärkischen Landesforste und Naturschützer aus der ganzen Steiermark – ganz herzlich im Nationalpark Gesäuse willkommen und freuen uns auf ihren Einsatz und ihr Engagement!


Angelobung von Hofrat Dr. Jürgen Thum
Zwölf neue Nationalpark Organe beim Besucherbereich in Gstatterboden

 

 

 

Februar 2007: 12 neue Nationalpark-Organe vereidigt

Im Februar 2007 wurden 12 neue Nationalpark-Organe nach einer ausführlichen rechtlichen und naturkundlichen Einschulung sowie einer umfassenden Prüfung durch Dr. Gerolf Forster, dem Leiter des Referats „Nationalpark und Naturparke“ der Naturschutzabteilung FA13C des Landes Steiermark, vereidigt.
Nationalparkorgane sind – ebenso wie die Berg- & Naturwächter – Hilfsorgane der Bezirksverwaltungsbehörden. Zu ihren Aufgaben zählen die Bewusstseinsbildung für Naturschutz- maßnahmen durch Information der Bevölkerung und die Überwachung der Einhaltung der Schutz- bestimmungen. Daher wurde in der Ausbildung neben guten Gebiets- und Fachkenntnissen besonderes Augenmerk auf die Vermittlung naturpädagogischer Fähigkeiten und Konflikt- management gelegt. Aber auch das rechtliche Rüstzeug für korrekte Amtshandlungen wurde vermittelt, immerhin sieht das Nationalparkgesetz einen Strafrahmen bis zu 50.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen vor.
Die neuen Nationalpark-Organe sind einerseits Nationalparkmitarbeiter und Ranger, andererseits erfahrende Berg- und Naturwächter sowie engagierte Naturschützer jeden Alters und freuen sich auf ihre Einsätze in der kommenden Saison.

Geführte Exkursionen finden daher zumeist außerhalb der

 

 

Nationalpark-Organe seit Mai 2004 im Einsatz

In der Zeit von 01. bis 03. April 2004 fand im Nationalpark Gesäuse der erste Ausbildungslehrgang für Steiermärkische Nationalpark-Organe statt. Dadurch werden in Zukunft sowohl die Gebietsaufsicht, als auch eine umfassende Besucherinformation direkt im Gelände sichergestellt sein.

Aufgrund des NP-Organe-Gesetzes ist neben der persönlichen Eignung auch die Einschulung bzw. die Ablegung einer entsprechenden Prüfung vorgesehen. Zusätzlich zur Bereitschaft, eine bestimmte Anzahl an "ehrenamtlichen" Stunden im Rahmen der Gebietsaufsicht zu absolvieren, besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung.

Die Gebietsaufsicht im Nationalpark Gesäuse wird in Zukunft durch so genannte Nationalpark-Organe sichergestellt

Rund siebzig Teilnehmer, allen voran die Mitarbeiter der Nationalpark-Verwaltung, der Steiermärkischen Landesforste, der Berg- und Naturwacht, sowie die Teilnehmer der Nationalparkführer-Ausbildung stellten sich der dreitägigen Veranstaltung, der anschließenden Prüfung und der feierlichen Angelobung durch Hofrat Dr. Josef Puntigam, dem Leiter der Fachabteilung für Naturschutz der Steiermärkischen Landesregierung.

Von der Fachabteilung für Naturschutz sowie der Nationalpark-Verwaltung gemeinsam vorbereitet, fand der Lehrgang durch die einmalige Betreuung im Gasthof Schnabl, Großreifling, Aufenthalte an exemplarischen Stellen im Gelände des Nationalparks, sowie einem Nachmittag im Hotel zur Traube, Admont, seinen ansprechenden Rahmen.

Die Gebietsaufsicht wird sich künftig schwerpunktmäßig entlang der Enns, sowie des Johnsbaches, aber auch im Bereich der ausgewiesenen Wanderwege und Steige im übrigen Nationalparkgebiet erstrecken. Selbstverständlich ist diese Gebietsbetreuung in erster Linie als "Service-Einrichtung" für Besucher zu verstehen, d.h. das jeweilige "NP-Organ" fungiert vor allem als "Ansprechpartner" für Gäste des Nationalparks im Gelände. Durch positives, freundliches, aber auch bestimmtes Auftreten, werden die Organe ein wesentlicher Faktor zum Aufbau eines positiven Bildes des Naturschutzes sein. Sie sind nicht nur Wächter des Schönen, sondern sollen uns auch bewusst machen, wie wichtig es ist, diese zu bewahren und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben.

Allerdings sind jene Lebensraumbereiche, in denen schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation gesetzt werden, wie z.B. Ennsbegleitende Auwaldbestände, Schotterbänke, etc., aufgrund ihrer landschaftlichen Einmaligkeit ein bevorzugtes Aufenthalts- bzw. Rastgebiet für Besucher, die Trendsportarten, wie etwa Raften, oder Kajakfahren ausüben.

Angelobung von Hofrat Dr. Jürgen Thum
Hofrat Dr. Josef Puntigam bei der Angelobung von Hofrat Dr. Jürgen Thum
Angelobung von Nationalparkdirektor DI Werner Franek
Hofrat Dr. Josef Puntigam bei der Angelobung von National- parkdirektor DI Werner Franek

Um die Sicherstellung der speziellen Zielartenschutz-Maßnahmen (Myricaria germanica - Deutsche Tamariske, Actitis hypoleucos - Flussuferläufer) zu gewährleisten, ist eine auf diese Gebiete abgestimmte Form der Besucherlenkung einzurichten. Eine Maßnahme besteht darin, durch entsprechende mehrsprachige Beschilderung bei Bootseinsatzstellen und entlang der Uferbereiche auf besonders sensible und daher nicht zu betretende Abschnitte hinzuweisen. Durch entsprechende Erfahrungen in anderen Schutzgebieten (vgl. Nationalpark Donauauen) zeigte sich jedoch, dass nur durch eine umfassende Kontrolle und Aufklärung vor Ort durch entsprechend geschulte Gebietsbetreuer ein Erfolg sichergestellt werden kann. Durch die Präsenz von Nationalpark-Aufsichtsorganen, die umfassend über die durchgeführten Maßnahmen, bzw. die Notwendigkeit dieser Artenschutzprogramme Auskunft geben können, wird beispielsweise die Akzeptanz von räumlich begrenzten Betretungseinschränkungen deutlich erhöht und der Erfolg in einem ungleich größeren Ausmaß sichergestellt.

 

Durch eine umfassend Aus- und Weiterbildung der Organe im Hinblick auf die Grundsätze und Ziele des Nationalparks wird sichergestellt, dass bei Gesprächen, Aufklärungen oder Abmahnungen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen entsprechend dargelegt und erklärt werden kann und eine Sensibilisierung der Besucher erreicht wird.

Somit werden die zukünftigen Nationalpark-Organe sowohl Teil am Aufbau der Marke "Nationalpark Gesäuse", die ein menschliches und positives Bild ausdrücken soll, als auch wertvolle Vermittler zwischen dem steirischen Naturschutz und der Bevölkerung.

Die steirischen Nationalparkorgane
Die steirischen Nationalparkorgane